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Ölabscheider: Funktion, Wartungspflicht und gesetzliche Vorgaben

16. Juli 2026· 9 Min. Lesezeit
Ölabscheider: Wartungspflicht & gesetzliche Vorgaben

Auf dem Hof einer Kfz-Werkstatt läuft Regenwasser über ölverschmierte Flächen. In der Waschanlage einer Spedition sammeln sich Kraftstoffreste im Abfluss. Was auf den ersten Blick wie Alltag wirkt, ist ein ernstes Umweltproblem – und ohne funktionierenden Ölabscheider ein Verstoß gegen geltendes Wasserrecht. Wer gewerblich mit Öl und Benzin arbeitet, braucht einen Leichtflüssigkeitsabscheider, der zuverlässig funktioniert und regelmäßig geprüft wird. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Ölabscheider aufgebaut ist, welche gesetzlichen Pflichten gelten und worauf es bei der professionellen Instandhaltung ankommt.

Das Wichtigste in Kürze
Ein Ölabscheider – fachlich korrekt Leichtflüssigkeitsabscheider – trennt Öl, Benzin und Diesel vom Abwasser, bevor Schadstoffe in die Kanalisation gelangen. Betriebe wie Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen sind gesetzlich zum Einbau und zur halbjährlichen Prüfung durch einen Fachbetrieb verpflichtet.
  • Ein Ölabscheider – fachlich korrekt: Leichtflüssigkeitsabscheider – trennt Öl, Benzin und Diesel vom Abwasser, bevor Schadstoffe in die Kanalisation gelangen.
  • Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen sind gesetzlich zum Einbau und zur halbjährlichen Prüfung durch einen Fachbetrieb verpflichtet.
  • Die DIN 1999-100 und die europäische Norm EN 858 regeln Bau, Betrieb und Wartung – einschließlich der Generalinspektion alle fünf Jahre.
  • Ohne ordnungsgemäße Instandhaltung drohen Bußgelder, Umwelthaftung und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Betriebs.
  • Die Technische Rohrreinigung GmbH übernimmt als zertifizierter Fachbetrieb die komplette Entleerung, Reinigung und Entsorgung – in Leipzig, Zwenkau und Umgebung.

Was ist ein Ölabscheider und wie arbeitet er?

Ein Ölabscheider – auch Leichtflüssigkeitsabscheider, Mineralölabscheider oder Benzinabscheider genannt – ist eine technische Einrichtung zur Abwasservorbehandlung. Er trennt Leichtflüssigkeiten wie Öl, Benzin, Diesel und Biodiesel vom Abwasser und verhindert so, dass diese Schadstoffe in die öffentliche Kanalisation und letztlich ins Grundwasser gelangen.

Aufbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders

Das Trennverfahren basiert auf der Schwerkraft: Leichtflüssigkeiten haben eine geringere Dichte als Wasser und steigen an die Wasseroberfläche. Schwerere Feststoffe wie Sand und Schlamm sinken zu Boden. Eine komplette Ölabscheideranlage besteht aus drei Hauptkomponenten:

Die drei Hauptkomponenten der Anlage

  1. Schlammfang
    Schwere Feststoffe wie Sand, Rost und Metallpartikel setzen sich am Boden ab. Ohne diesen Vorabscheider würde der eigentliche Leichtflüssigkeitsabscheider schnell verschlammen.
  2. Abscheiderbereich
    Leichtflüssigkeiten steigen an die Wasseroberfläche. Das gereinigte Wasser fließt unterhalb der Ölschicht weiter. Eine mechanische Sperre sorgt dafür, dass nur sauberes Wasser abfließt.
  3. Probenahmeschacht
    Am Auslass der Anlage. Behörden entnehmen hier Proben, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Der maximale Restölgehalt liegt je nach Klasse bei 5 oder 100 mg/l.

Welche Arten von Leichtflüssigkeitsabscheidern gibt es?

Leichtflüssigkeitsabscheider – je nach Einsatzbereich auch als Benzinabscheider oder Mineralölabscheider bezeichnet – werden nach DIN EN 858-1 in zwei Klassen eingeteilt. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, welche Abscheideleistung erreicht wird – und für welche Anwendungen die Zulassung gilt.

Leichtflüssigkeitsabscheider im Vergleich: Klasse I vs. Klasse II

Die DIN EN 858-1 unterscheidet zwei Klassen. Welcher Leichtflüssigkeitsabscheider für Ihren Betrieb vorgeschrieben ist, hängt vom Einsatzbereich und den Anforderungen der Unteren Wasserbehörde ab.

Klasse I und Klasse II im Vergleich

MerkmalKlasse I – KoaleszenzabscheiderKlasse II – Schwerkraftabscheider
TrennverfahrenKoaleszenzeinsätze lagern feinste Öltröpfchen zu größeren Tropfen zusammenReine Schwerkrafttrennung nach dem Dichteprinzip
Max. Restölgehalt im Ablauf5 mg/l100 mg/l
Typische EinsatzbereicheKfz-Werkstätten, Tankstellen, Waschanlagen, IndustriebetriebeParkplätze, Hofflächen mit geringem Ölaufkommen
NormDIN EN 858-1DIN EN 858-1
MaterialKunststoff (PE/GFK) oder BetonKunststoff (PE/GFK) oder Beton
Selbsttätiger AbschlussJa, bei 80 % der SpeichermengeOptional
Halbjährliche WartungPflicht nach DIN 1999-100Pflicht nach DIN 1999-100

Koaleszenzabscheider (Klasse I) sind der Standard für die meisten gewerblichen Anwendungen. Klasse-II-Abscheider kommen nur bei nachweislich geringem Leichtflüssigkeitsaufkommen infrage.

Moderne Leichtflüssigkeitsabscheider bestehen häufig aus Kunststoff (PE oder GFK) statt aus Beton. Kunststoffbehälter sind korrosionsbeständiger, leichter zu transportieren und einfacher einzubauen. Für beide Materialien gelten dieselben Normen und Grenzwerte.

Zusätzlich gibt es Leichtflüssigkeitsabscheider mit selbsttätigem Abschluss: Eine Sicherheitsvorrichtung verschließt den Ablauf automatisch, sobald die maximale Speicherkapazität für Leichtflüssigkeiten erreicht ist – also wenn die Menge an abgeschiedenem Öl bzw. Benzin 80 % der Speichermenge überschreitet. Das verhindert einen unkontrollierten Austritt von Schadstoffen in die Kanalisation.

Wer braucht einen Ölabscheider?

Die Pflicht zum Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders betrifft alle Betriebe, in denen Öl oder Benzin ins Abwasser gelangen können. Leichtflüssigkeitsabscheider müssen gemäß den kommunalen Satzungen eingesetzt werden, um eine Kontamination des Abwassers und des Grundwassers zu verhindern. Das betrifft in der Praxis mehr Unternehmen, als viele denken:

Diese Betriebe sind betroffen

  1. Kfz-Werkstätten & Autohäuser
    Bei Ölwechseln, Motorreparaturen und Bremsenarbeiten fallen regelmäßig Öle und Kraftstoffe an. Ölabscheider sind hier unverzichtbar, um Leckagen und Umweltgefahren zu verhindern.
  2. Tankstellen
    Ölabscheider sind unverzichtbar für Tankstellen, um Leckagen beim Betanken aufzufangen und eine Kontamination des Abwassers zu verhindern.
  3. Waschanlagen & Speditionen
    Lkw-Waschanlagen und Speditionen, deren Betriebshöfe mit Kraftstoffen und Hydraulikölen in Kontakt kommen, benötigen eine Abscheideranlage.
  4. Industriebetriebe & Metallverarbeitung
    Schlossereien, Betriebe mit Maschinenparks und Unternehmen der Metallverarbeitung benötigen einen Leichtflüssigkeitsabscheider, wenn ölhaltiges Abwasser entsteht. Der Einsatz verlängert außerdem die Lebensdauer von Kühlmedien und Maschinen.
  5. Parkhäuser & Tiefgaragen
    Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen sowie Betriebe mit befestigten Hofflächen, auf denen Fahrzeuge abgestellt oder betankt werden, sind ebenfalls betroffen.
  6. Landwirtschaftliche Betriebe
    Häufig unterschätzt: Wer auf dem eigenen Hof Diesel oder Biodiesel zapft oder Landmaschinen wäscht, leitet potenziell ölhaltiges Abwasser ein und benötigt einen Benzinabscheider.

Ob ein Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschrieben ist, regelt die zuständige Untere Wasserbehörde. Sie erteilt die Einleitgenehmigung und legt fest, welche Auflagen der Betreiber erfüllen muss. Wer unsicher ist, ob die eigene Abscheideranlage den aktuellen Normen entspricht, sollte das zeitnah klären lassen – bei einer Kontrolle kennt die Behörde keinen Spielraum.

Gesetzliche Vorgaben: DIN EN 858, DIN 1999 und Bauproduktenverordnung

Leichtflüssigkeitsabscheider sind entscheidend für den Umweltschutz, da sie verhindern, dass mineralische Öle und Fette in Gewässer gelangen. Ihr Einsatz ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Mehrere Regelwerke bilden den rechtlichen Rahmen:

Der rechtliche Rahmen

  1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    Bildet die gesetzliche Grundlage. Es verpflichtet jeden, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht, zur Sorgfalt und zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen. Verstöße sind keine Ordnungswidrigkeit – sie können als Straftat verfolgt werden.
  2. DIN EN 858-1 – Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze
    Regelt die technischen Anforderungen an Leichtflüssigkeitsabscheider – einschließlich der Kennzeichnung und Güteüberwachung. Unterscheidet Klasse I (Koaleszenzabscheider) und Klasse II (Schwerkraftabscheider) und definiert die Grenzwerte für den Ablauf.
  3. DIN EN 858-2 – Auswahl der Nenngröße und Einbau
    Ergänzt die DIN EN 858-1 um Hinweise zur Auswahl der richtigen Nenngröße und zum fachgerechten Einbau der Abscheideranlage.
  4. EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
    Schreibt für alle Leichtflüssigkeitsabscheider eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung des Herstellers vor. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung europäischer Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen. Beim Kauf eines neuen Leichtflüssigkeitsabscheiders sollten Sie darauf achten, dass beides vorliegt.

Ihre Pflichten als Betreiber nach DIN 1999-100

Ihre Prüf- und Wartungsintervalle

  1. Monatlich: Eigenkontrolle
    Der Ölstand im Abscheider, der Schlammstand im Schlammfang und die Leistung des selbsttätigen Abschlusses werden geprüft. Auch der Zustand des Zulaufs und des Probenahmeschachts gehört dazu. Die Ergebnisse sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren – handschriftlich oder digital, aber lückenlos.
  2. Halbjährlich: Wartung durch einen Fachbetrieb
    Umfasst die Entleerung, Reinigung und Kontrolle aller Komponenten. Koaleszenzeinsätze und der selbsttätige Abschluss werden inspiziert. Der Fachbetrieb erstellt ein Protokoll, das bei Kontrollen vorgelegt werden muss. Die Entsorgung des Inhalts muss spätestens erfolgen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat.
  3. Alle 5 Jahre: Generalinspektion
    Muss gemäß DIN 1999-100 durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. Die gesamte Abscheideranlage wird auf bauliche und technische Mängel überprüft, die Dichtheit kontrolliert und bewertet, ob die Normen noch eingehalten werden.

Alle Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Das Betriebstagebuch ist der zentrale Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

So läuft die professionelle Ölabscheider-Reinigung ab

Eine professionelle Entleerung und Pflege Ihres Leichtflüssigkeitsabscheiders folgt einem festen Ablauf. Wer weiß, was dabei passiert, kann die Qualität der Arbeit besser einschätzen – und unseriöse Angebote erkennen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Entleerung
    Der gesamte Inhalt des Ölabscheiders und des Schlammfangs wird mit einem Saugwagen abgepumpt. Das Gemisch aus Wasser, Öl und Schlamm ist Sonderabfall und muss fachgerecht entsorgt werden.
  2. Säuberung
    Der Leichtflüssigkeitsabscheider wird mit Hochdruck gesäubert. Ablagerungen an Wänden, Boden und Koaleszenzeinsätzen werden gelöst. Nur eine gründliche Säuberung ermöglicht eine aussagekräftige Sichtprüfung.
  3. Inspektion
    Der Techniker prüft alle Teile auf Beschädigungen, Risse und Verschleiß. Koaleszenzeinsätze, Zulauf, Ablauf, Tauchrohr und der selbsttätige Abschluss werden einzeln kontrolliert. Defekte Teile werden dokumentiert und nach Absprache sofort ersetzt.
  4. Wiederbefüllung und Protokoll
    Der Abscheider wird mit Frischwasser befüllt und sofort wieder in Betrieb genommen. Der Techniker erstellt ein Protokoll mit allen Prüfergebnissen, das Sie für das Betriebstagebuch erhalten.

Was kostet die Ölabscheider-Reinigung?

Preisrahmen
Die Kosten hängen von der Größe des Behälters, dem Entsorgungsvolumen und dem Zustand der Technik ab. Branchenüblich liegen die Preise bei kleineren bis mittleren Abscheideranlagen zwischen 250 und 600 Euro.

Welche Gefahren drohen ohne Instandhaltung?

Wer die Instandhaltung seines Leichtflüssigkeitsabscheiders vernachlässigt, riskiert mehr als nur eine verschmutzte Abscheideranlage. Die Konsequenzen sind rechtlich, finanziell und betrieblich spürbar.

Die Folgen im Überblick

  1. Stufe 1: Bußgelder und Strafverfahren
    Wer gegen die Betriebspflichten verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei nachgewiesener Gewässerverunreinigung droht zusätzlich ein Strafverfahren nach § 324 StGB – mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug.
  2. Stufe 2: Umwelthaftung
    Gelangen Leichtflüssigkeiten über einen defekten oder überfüllten Ölabscheider ins Grundwasser, haftet der Betrieb für die Sanierung. Die Aufwendungen können je nach Ausmaß der Verunreinigung schnell fünfstellige Beträge erreichen.
  3. Stufe 3: Versicherungsschutz entfällt
    Viele Betriebshaftpflichtversicherungen setzen die ordnungsgemäße Instandhaltung von Leichtflüssigkeitsabscheidern voraus. Fehlt der Nachweis, kann die Versicherung im Schadensfall die Regulierung verweigern.
  4. Stufe 4: Betriebsstilllegung
    In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die Untere Wasserbehörde die Einleitgenehmigung entziehen. Ohne diese Genehmigung darf kein Abwasser mehr eingeleitet werden – das bedeutet im Klartext: Stillstand.

Die regelmäßige Pflege und Prüfung ist im Vergleich zu diesen Risiken eine überschaubare Investition. Und sie zahlt sich doppelt aus: Ein gepflegter Leichtflüssigkeitsabscheider arbeitet effizienter, hält länger und verursacht weniger Reparaturkosten.

Technische Rohrreinigung GmbH – Ihr Partner für Ölabscheider

Die Technische Rohrreinigung GmbH ist seit 1992 als Fachbetrieb für Abwassertechnik in Zwenkau bei Leipzig tätig. Unsere Techniker übernehmen die komplette Entleerung, Pflege und Entsorgung Ihrer Ölabscheideranlage – termingerecht, dokumentiert und nach den Vorgaben der DIN 1999-100.

Wir sind zertifiziert nach BFW Sachsen und RAL Kanalbau und arbeiten als regionaler Handwerksbetrieb mit eigener Saugwagenflotte und moderner Kameratechnik. Die fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte über zugelassene Entsorgungswege gehört zu unserem Leistungsumfang. Auf Wunsch koordinieren wir auch die Generalinspektion mit Prüfsachverständigen.

Für Betriebe, die einen regelmäßigen Zyklus benötigen, bieten wir feste Vereinbarungen an. So müssen Sie sich um Fristen nicht kümmern – wir melden uns rechtzeitig, bevor das nächste Intervall fällig wird.

Was heißt das für Sie?

Ein Ölabscheider ist kein Bauteil, das man einmal einbaut und dann vergisst. Die gesetzlichen Vorgaben aus DIN EN 858 und DIN 1999-100 sind klar – und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung erheblich. Wer seinen Leichtflüssigkeitsabscheider regelmäßig entleeren und prüfen lässt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Betrieb, seine Genehmigung und seine finanzielle Sicherheit.

Lassen Sie Ihren Ölabscheider jetzt prüfen

Die Technische Rohrreinigung GmbH übernimmt als zertifizierter Fachbetrieb seit 1992 die komplette Entleerung, Reinigung und Entsorgung Ihrer Ölabscheideranlage – termingerecht und dokumentiert nach DIN 1999-100. Rufen Sie uns an unter 034203 809 970.

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