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Ölabscheider: Funktion, Wartungspflicht und gesetzliche Vorgaben

Ölabscheider: Das Wichtigste in Kürze

Auf dem Hof einer Kfz-Werkstatt läuft Regenwasser über ölverschmierte Flächen. In der Waschanlage einer Spedition sammeln sich Kraftstoffreste im Abfluss. Was auf den ersten Blick wie Alltag wirkt, ist ein ernstes Umweltproblem – und ohne funktionierenden Ölabscheider ein Verstoß gegen geltendes Wasserrecht. Wer gewerblich mit Öl und Benzin arbeitet, braucht einen Leichtflüssigkeitsabscheider, der zuverlässig funktioniert und regelmäßig geprüft wird.

Dieser Beitrag erklärt, wie ein Ölabscheider aufgebaut ist, welche gesetzlichen Pflichten gelten und worauf es bei der professionellen Instandhaltung ankommt.

Was ist ein Ölabscheider und wie arbeitet er?

Ein Ölabscheider – auch Leichtflüssigkeitsabscheider, Mineralölabscheider oder Benzinabscheider genannt – ist eine technische Einrichtung zur Abwasservorbehandlung. Er trennt Leichtflüssigkeiten wie Öl, Benzin, Diesel und Biodiesel vom Abwasser und verhindert so, dass diese Schadstoffe in die öffentliche Kanalisation und letztlich ins Grundwasser gelangen.

Aufbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders

Das Trennverfahren basiert auf der Schwerkraft: Leichtflüssigkeiten haben eine geringere Dichte als Wasser und steigen an die Wasseroberfläche. Schwerere Feststoffe wie Sand und Schlamm sinken zu Boden. Eine komplette Ölabscheideranlage besteht aus drei Hauptkomponenten:

Zulauf (ölhaltiges Abwasser)
1

Schlammfang

Schwere Feststoffe wie Sand, Rost und Metallpartikel setzen sich am Boden ab. Ohne diesen Vorabscheider würde der eigentliche Leichtflüssigkeitsabscheider schnell verschlammen.

↓ Feststoffe sinken ab
2

Abscheiderbereich

Leichtflüssigkeiten steigen an die Wasseroberfläche. Das gereinigte Wasser fließt unterhalb der Ölschicht weiter. Eine mechanische Sperre sorgt dafür, dass nur sauberes Wasser abfließt.

↑ Öl steigt auf · ↓ Wasser fließt ab
3

Probenahmeschacht

Am Auslass der Anlage. Behörden entnehmen hier Proben, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Der maximale Restölgehalt liegt je nach Klasse bei 5 oder 100 mg/l.

→ Kontrolle der Ablaufqualität
Ablauf (gereinigtes Wasser → Kanalisation)

Welche Arten von Leichtflüssigkeitsabscheidern gibt es?

Leichtflüssigkeitsabscheider – je nach Einsatzbereich auch als Benzinabscheider oder Mineralölabscheider bezeichnet – werden nach DIN EN 858-1 in zwei Klassen eingeteilt. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, welche Abscheideleistung erreicht wird – und für welche Anwendungen die Zulassung gilt.

Leichtflüssigkeitsabscheider im Vergleich: Klasse I vs. Klasse II

Die DIN EN 858-1 unterscheidet zwei Klassen. Welcher Leichtflüssigkeitsabscheider für Ihren Betrieb vorgeschrieben ist, hängt vom Einsatzbereich und den Anforderungen der Unteren Wasserbehörde ab.

Merkmal Klasse I – Koaleszenzabscheider Klasse II – Schwerkraftabscheider
Trennverfahren Koaleszenzeinsätze lagern feinste Öltröpfchen zu größeren Tropfen zusammen Reine Schwerkrafttrennung nach dem Dichteprinzip
Max. Restölgehalt im Ablauf 5 mg/l 100 mg/l
Typische Einsatzbereiche Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Waschanlagen, Industriebetriebe Parkplätze, Hofflächen mit geringem Ölaufkommen
Norm DIN EN 858-1 DIN EN 858-1
Material Kunststoff (PE/GFK) oder Beton Kunststoff (PE/GFK) oder Beton
Selbsttätiger Abschluss Ja, bei 80 % der Speichermenge Optional
Halbjährliche Wartung Pflicht nach DIN 1999-100 Pflicht nach DIN 1999-100

Koaleszenzabscheider (Klasse I) sind der Standard für die meisten gewerblichen Anwendungen. Klasse-II-Abscheider kommen nur bei nachweislich geringem Leichtflüssigkeitsaufkommen infrage.

Moderne Leichtflüssigkeitsabscheider bestehen häufig aus Kunststoff (PE oder GFK) statt aus Beton. Kunststoffbehälter sind korrosionsbeständiger, leichter zu transportieren und einfacher einzubauen. Für beide Materialien gelten dieselben Normen und Grenzwerte.

Zusätzlich gibt es Leichtflüssigkeitsabscheider mit selbsttätigem Abschluss: Eine Sicherheitsvorrichtung verschließt den Ablauf automatisch, sobald die maximale Speicherkapazität für Leichtflüssigkeiten erreicht ist – also wenn die Menge an abgeschiedenem Öl bzw. Benzin 80 % der Speichermenge überschreitet. Das verhindert einen unkontrollierten Austritt von Schadstoffen in die Kanalisation.

Wer braucht einen Ölabscheider?

Die Pflicht zum Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders betrifft alle Betriebe, in denen Öl oder Benzin ins Abwasser gelangen können. Leichtflüssigkeitsabscheider müssen gemäß den kommunalen Satzungen eingesetzt werden, um eine Kontamination des Abwassers und des Grundwassers zu verhindern. Das betrifft in der Praxis mehr Unternehmen, als viele denken:

🔧

Kfz-Werkstätten & Autohäuser

Bei Ölwechseln, Motorreparaturen und Bremsenarbeiten fallen regelmäßig Öle und Kraftstoffe an. Ölabscheider sind hier unverzichtbar, um Leckagen und Umweltgefahren zu verhindern.

Tankstellen

Ölabscheider sind unverzichtbar für Tankstellen, um Leckagen beim Betanken aufzufangen und eine Kontamination des Abwassers zu verhindern.

🚛

Waschanlagen & Speditionen

Lkw-Waschanlagen und Speditionen, deren Betriebshöfe mit Kraftstoffen und Hydraulikölen in Kontakt kommen, benötigen eine Abscheideranlage.

🏭

Industriebetriebe & Metallverarbeitung

Schlossereien, Betriebe mit Maschinenparks und Unternehmen der Metallverarbeitung benötigen einen Leichtflüssigkeitsabscheider, wenn ölhaltiges Abwasser entsteht. Der Einsatz verlängert außerdem die Lebensdauer von Kühlmedien und Maschinen.

🅿️

Parkhäuser & Tiefgaragen

Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen sowie Betriebe mit befestigten Hofflächen, auf denen Fahrzeuge abgestellt oder betankt werden, sind ebenfalls betroffen.

🌾

Landwirtschaftliche Betriebe

Häufig unterschätzt: Wer auf dem eigenen Hof Diesel oder Biodiesel zapft oder Landmaschinen wäscht, leitet potenziell ölhaltiges Abwasser ein und benötigt einen Benzinabscheider.

Ob ein Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschrieben ist, regelt die zuständige Untere Wasserbehörde. Sie erteilt die Einleitgenehmigung und legt fest, welche Auflagen der Betreiber erfüllen muss. Wer unsicher ist, ob die eigene Abscheideranlage den aktuellen Normen entspricht, sollte das zeitnah klären lassen – bei einer Kontrolle kennt die Behörde keinen Spielraum.

Gesetzliche Vorgaben: DIN EN 858, DIN 1999 und Bauproduktenverordnung

Leichtflüssigkeitsabscheider sind entscheidend für den Umweltschutz, da sie verhindern, dass mineralische Öle und Fette in Gewässer gelangen. Ihr Einsatz ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Mehrere Regelwerke bilden den rechtlichen Rahmen:

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

Bildet die gesetzliche Grundlage. Es verpflichtet jeden, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht, zur Sorgfalt und zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen. Verstöße sind keine Ordnungswidrigkeit – sie können als Straftat verfolgt werden.

DIN EN 858-1

Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze

Regelt die technischen Anforderungen an Leichtflüssigkeitsabscheider – einschließlich der Kennzeichnung und Güteüberwachung. Unterscheidet Klasse I (Koaleszenzabscheider) und Klasse II (Schwerkraftabscheider) und definiert die Grenzwerte für den Ablauf.

DIN EN 858-2

Auswahl der Nenngröße und Einbau

Ergänzt die DIN EN 858-1 um Hinweise zur Auswahl der richtigen Nenngröße und zum fachgerechten Einbau der Abscheideranlage.

EU-BauPVO

Bauproduktenverordnung

Schreibt für alle Leichtflüssigkeitsabscheider eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung des Herstellers vor. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung europäischer Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen. Beim Kauf eines neuen Leichtflüssigkeitsabscheiders sollten Sie darauf achten, dass beides vorliegt.

Ihre Pflichten als Betreiber nach DIN 1999-100

Monatlich
Eigenkontrolle

Der Ölstand im Abscheider, der Schlammstand im Schlammfang und die Leistung des selbsttätigen Abschlusses werden geprüft. Auch der Zustand des Zulaufs und des Probenahmeschachts gehört dazu. Die Ergebnisse sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren – handschriftlich oder digital, aber lückenlos.

Halbjährlich
Wartung durch einen Fachbetrieb

Umfasst die Entleerung, Reinigung und Kontrolle aller Komponenten. Koaleszenzeinsätze und der selbsttätige Abschluss werden inspiziert. Der Fachbetrieb erstellt ein Protokoll, das bei Kontrollen vorgelegt werden muss. Die Entsorgung des Inhalts muss spätestens erfolgen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat.

Alle 5 Jahre
Generalinspektion

Muss gemäß DIN 1999-100 durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. Die gesamte Abscheideranlage wird auf bauliche und technische Mängel überprüft, die Dichtheit kontrolliert und bewertet, ob die Normen noch eingehalten werden.

Alle Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Das Betriebstagebuch ist der zentrale Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

So läuft die professionelle Ölabscheider-Reinigung ab

Eine professionelle Entleerung und Pflege Ihres Leichtflüssigkeitsabscheiders folgt einem festen Ablauf. Wer weiß, was dabei passiert, kann die Qualität der Arbeit besser einschätzen – und unseriöse Angebote erkennen.

1

Entleerung

Der gesamte Inhalt des Ölabscheiders und des Schlammfangs wird mit einem Saugwagen abgepumpt. Das Gemisch aus Wasser, Öl und Schlamm ist Sonderabfall und muss fachgerecht entsorgt werden.

2

Säuberung

Der Leichtflüssigkeitsabscheider wird mit Hochdruck gesäubert. Ablagerungen an Wänden, Boden und Koaleszenzeinsätzen werden gelöst. Nur eine gründliche Säuberung ermöglicht eine aussagekräftige Sichtprüfung.

3

Inspektion

Der Techniker prüft alle Teile auf Beschädigungen, Risse und Verschleiß. Koaleszenzeinsätze, Zulauf, Ablauf, Tauchrohr und der selbsttätige Abschluss werden einzeln kontrolliert. Defekte Teile werden dokumentiert und nach Absprache sofort ersetzt.

4

Wiederbefüllung und Protokoll

Der Abscheider wird mit Frischwasser befüllt und sofort wieder in Betrieb genommen. Der Techniker erstellt ein Protokoll mit allen Prüfergebnissen, das Sie für das Betriebstagebuch erhalten.

Was kostet die Ölabscheider-Reinigung?

Die Kosten hängen von der Größe des Behälters, dem Entsorgungsvolumen und dem Zustand der Technik ab. Branchenüblich liegen die Preise bei kleineren bis mittleren Abscheideranlagen zwischen 250 und 600 Euro. 85 % unserer Einsätze liegen unter 400 Euro.

Welche Gefahren drohen ohne Instandhaltung?

Wer die Instandhaltung seines Leichtflüssigkeitsabscheiders vernachlässigt, riskiert mehr als nur eine verschmutzte Abscheideranlage. Die Konsequenzen sind rechtlich, finanziell und betrieblich spürbar.

Stufe 1

Bußgelder und Strafverfahren

Wer gegen die Betriebspflichten verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei nachgewiesener Gewässerverunreinigung droht zusätzlich ein Strafverfahren nach § 324 StGB – mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug.

Stufe 2

Umwelthaftung

Gelangen Leichtflüssigkeiten über einen defekten oder überfüllten Ölabscheider ins Grundwasser, haftet der Betrieb für die Sanierung. Die Aufwendungen können je nach Ausmaß der Verunreinigung schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Stufe 3

Versicherungsschutz entfällt

Viele Betriebshaftpflichtversicherungen setzen die ordnungsgemäße Instandhaltung von Leichtflüssigkeitsabscheidern voraus. Fehlt der Nachweis, kann die Versicherung im Schadensfall die Regulierung verweigern.

Stufe 4

Betriebsstilllegung

In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die Untere Wasserbehörde die Einleitgenehmigung entziehen. Ohne diese Genehmigung darf kein Abwasser mehr eingeleitet werden – das bedeutet im Klartext: Stillstand.

Die regelmäßige Pflege und Prüfung ist im Vergleich zu diesen Risiken eine überschaubare Investition. Und sie zahlt sich doppelt aus: Ein gepflegter Leichtflüssigkeitsabscheider arbeitet effizienter, hält länger und verursacht weniger Reparaturkosten.

Technische Rohrreinigung GmbH – Ihr Partner für Ölabscheider

Die Technische Rohrreinigung GmbH ist seit 1992 als Fachbetrieb für Abwassertechnik in Zwenkau bei Leipzig tätig. Unsere Techniker übernehmen die komplette Entleerung, Pflege und Entsorgung Ihrer Ölabscheideranlage – termingerecht, dokumentiert und nach den Vorgaben der DIN 1999-100.

Wir sind zertifiziert nach BFW Sachsen und RAL Kanalbau und arbeiten als regionaler Handwerksbetrieb mit eigener Saugwagenflotte und moderner Kameratechnik. Die fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte über zugelassene Entsorgungswege gehört zu unserem Leistungsumfang. Auf Wunsch koordinieren wir auch die Generalinspektion mit Prüfsachverständigen.

Für Betriebe, die einen regelmäßigen Zyklus benötigen, bieten wir feste Vereinbarungen an. So müssen Sie sich um Fristen nicht kümmern – wir melden uns rechtzeitig, bevor das nächste Intervall fällig wird.

Was heißt das für Sie?

Ein Ölabscheider ist kein Bauteil, das man einmal einbaut und dann vergisst. Die gesetzlichen Vorgaben aus DIN EN 858 und DIN 1999-100 sind klar – und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung erheblich. Wer seinen Leichtflüssigkeitsabscheider regelmäßig entleeren und prüfen lässt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Betrieb, seine Genehmigung und seine finanzielle Sicherheit.

Lassen Sie Ihren Ölabscheider jetzt prüfen.
Technische Rohrreinigung GmbH – Ihr zertifizierter Fachbetrieb seit 1992.

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Facebook

Auf dieser Website sind Elemente des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Eine Übersicht über die Facebook Social-Media-Elemente finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn das Social-Media-Element aktiv ist, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum, https://de-de.facebook.com/help/566994660333381 und https://www.facebook.com/policy.php.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

6. Analyse-Tools und Werbung

Google Tag Manager

Wir setzen den Google Tag Manager ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Der Google Tag Manager ist ein Tool, mit dessen Hilfe wir Tracking- oder Statistik-Tools und andere Technologien auf unserer Website einbinden können. Der Google Tag Manager selbst erstellt keine Nutzerprofile, speichert keine Cookies und nimmt keine eigenständigen Analysen vor. Er dient lediglich der Verwaltung und Ausspielung der über ihn eingebundenen Tools. Der Google Tag Manager erfasst jedoch Ihre IP-Adresse, die auch an das Mutterunternehmen von Google in die Vereinigten Staaten übertragen werden kann.

Der Einsatz des Google Tag Managers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Einbindung und Verwaltung verschiedener Tools auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden in einer User-ID zusammengefasst und dem jeweiligen Endgerät des Websitebesuchers zugeordnet.

Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

IP Anonymisierung

Die Google Analytics IP-Anonymisierung ist aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Browser Plugin

Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Google-Signale

Wir nutzen Google-Signale. Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Google Analytics u. a. Ihren Standort, Suchverlauf und YouTube-Verlauf sowie demografische Daten (Besucherdaten). Diese Daten können mit Hilfe von Google-Signal für personalisierte Werbung verwendet werden. Wenn Sie über ein Google-Konto verfügen, werden die Besucherdaten von Google-Signal mit Ihrem Google-Konto verknüpft und für personalisierte Werbebotschaften verwendet. Die Daten werden außerdem für die Erstellung anonymisierter Statistiken zum Nutzerverhalten unserer User verwendet.

Auftragsverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

Hotjar

Diese Website nutzt Hotjar. Anbieter ist die Hotjar Ltd., Level 2, St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julians STJ 1000, Malta, Europe (Website: https://www.hotjar.com).

Hotjar ist ein Werkzeug zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens auf dieser Website. Mit Hotjar können wir u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Hotjar kann dabei auch feststellen, wie lange Sie mit dem Mauszeiger auf einer bestimmten Stelle verblieben sind. Aus diesen Informationen erstellt Hotjar sogenannte Heatmaps, mit denen sich feststellen lässt, welche Websitebereiche vom Websitebesucher bevorzugt angeschaut werden.

Des Weiteren können wir feststellen, wie lange Sie auf einer Seite verblieben sind und wann Sie sie verlassen haben. Wir können auch feststellen, an welcher Stelle Sie Ihre Eingaben in ein Kontaktformular abgebrochen haben (sog. Conversion-Funnels).

Darüber hinaus können mit Hotjar direkte Feedbacks von Websitebesuchern eingeholt werden. Diese Funktion dient der Verbesserung der Webangebote des Websitebetreibers.

Hotjar verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Einsatz von Device-Fingerprinting).

Soweit eine Einwilligung (Consent) eingeholt wurde, erfolgt der Einsatz deso. g.Dienstes ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soweit keine Einwilligung eingeholt wurde, erfolgt die Verwendung dieses Dienstes auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Deaktivieren von Hotjar

Wenn Sie die Datenerfassung durch Hotjar deaktivieren möchten, klicken Sie auf folgenden Link und folgen Sie den dortigen Anweisungen: https://www.hotjar.com/policies/do-not-track/

Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung von Hotjar für jeden Browser bzw. für jedes Endgerät separat erfolgen muss.

Nähere Informationen über Hotjar und zu den erfassten Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Hotjar unter dem folgenden Link: https://www.hotjar.com/privacy

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Google Ads

Der Websitebetreiber verwendet Google Ads. Google Ads ist ein Online-Werbeprogramm der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Ads ermöglicht es uns Werbeanzeigen in der Google-Suchmaschine oder auf Drittwebseiten auszuspielen, wenn der Nutzer bestimmte Suchbegriffe bei Google eingibt (Keyword-Targeting). Ferner können zielgerichtete Werbeanzeigen anhand der bei Google vorhandenen Nutzerdaten (z. B. Standortdaten und Interessen) ausgespielt werden (Zielgruppen-Targeting). Wir als Websitebetreiber können diese Daten quantitativ auswerten, indem wir beispielsweise analysieren, welche Suchbegriffe zur Ausspielung unserer Werbeanzeigen geführt haben und wie viele Anzeigen zu entsprechenden Klicks geführt haben.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://policies.google.com/privacy/frameworks und https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Ads Remarketing

Diese Website nutzt die Funktionen von Google Ads Remarketing. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit Google Ads Remarketing können wir Personen, die mit unserem Online-Angebot interagieren bestimmten Zielgruppen zuordnen, um ihnen anschließend interessenbezogene Werbung im Google-Werbenetzwerk anzeigen zu lassen (Remarketing bzw. Retargeting).

Des Weiteren können die mit Google Ads Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google verknüpft werden. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z. B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z. B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Wenn Sie über einen Google-Account verfügen, können Sie der personalisierten Werbung unter folgendem Link widersprechen: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Zielgruppenbildung mit Kundenabgleich

Zur Zielgruppenbildung verwenden wir unter anderem den Kundenabgleich von Google Ads Remarketing. Hierbei übergeben wir bestimmte Kundendaten (z. B. E-Mail-Adressen) aus unseren Kundenlisten an Google. Sind die betreffenden Kunden Google-Nutzer und in ihrem Google-Konto eingeloggt, werden ihnen passende Werbebotschaften innerhalb des Google-Netzwerks (z. B. bei YouTube, Gmail oder in der Suchmaschine) angezeigt.

Calltracking – Multiconnect

Auf unserer Webseite nutzen wir den Service der Multiconnect GmbH, Wilhelm-Hale-Straße 50, 80639 München. Dabei werden für jeden Besucher der Webseite individuelle Service-Rufnummern angezeigt. Das heißt, dass schon dem nächsten Besucher, der dieselbe Webseite aufruft wie Sie, eine andere Rufnummer angezeigt wird. Über diese Rufnummer können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Rufen Sie eine solche Rufnummer an, wissen wir anhand der von Ihnen angewählten Rufnummer, dass Sie sich auf unserer Webseite befanden und können den Erfolg der betreffenden Webseite messen, da sie offenbar so interessant war, dass Sie uns angerufen haben. Rufnummern für Messzwecke einzusetzen, nennt man Call Tracking („Anrufe nachverfolgen“).

Zur Analyse leiten wir die Rufnummer von uns, die Sie angerufen haben, sowie Ihre Customer-ID, sowie das Datum und die Uhrzeit des Anrufbeginns an Google Analytics weiter. Hierdurch kommt es jedoch zu keiner Identifizierbarkeit Ihrer Person. Wir nutzen Call Tracking, damit wir unsere Informationsangebote stetig verbessern können. Für uns ist es dazu zur Steuerung wichtig zu erfahren, wie gut diese Informationsangebote von den Besuchern unserer Webseite angenommen werden.

Sofern diese Verarbeitung als Verarbeitung personenbezogener Daten angesehen wird, erfolgt sie auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Wenn Sie mit der Nutzung einer individualisierten Rufnummer nicht einverstanden sind, können Sie unseren Vertrieb auch über unsere Zentrale 0511 9565-0 erreichen. Nachteile entstehen Ihnen dadurch keine.

7. Plugins und Tools

YouTube mit erweitertem Datenschutz

Diese Website bindet Videos der Website YouTube ein. Betreiber der Website ist die Google Ireland Limited („Google”), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Wenn Sie eine dieser Website besuchen, auf denen YouTube eingebunden ist, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Videos, die im erweiterten Datenschutzmodus abgespielt werden, werden nach Aussage von YouTube nicht zur Personalisierung des Surfens auf YouTube eingesetzt. Anzeigen, die im erweiterten Datenschutzmodus ausgespielt werden, sind ebenfalls nicht personalisiert. Im erweiterten Datenschutzmodus werden keine Cookies gesetzt. Stattdessen werden jedoch sogenannte Local Storage Elemente im Browser des Users gespeichert, die ähnlich wie Cookies personenbezogene Daten beinhalten und zur Wiedererkennung eingesetzt werden können. Details zum erweiterten Datenschutzmodus finden Sie hier: https://support.google.com/youtube/answer/171780.

Gegebenenfalls können nach der Aktivierung eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Wistia

Auf dieser Website wird die Video-Marketing-Plattform Wistia verwendet. Betrieben wird das Tool vom amerikanische Unternehmen Wistia Inc., 120 Brookline Street, Cambridge, Massachusetts, 02139, USA.

Es werden Daten von Ihnen von Wistia verarbeitet u.a. auch in den USA. Wistia ist aktiver Teilnehmer des EU-US Data Privacy Frameworks. Durch diesen ist der sichere und korrekte Datentransfer personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA geregelt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://commission.europa.eu/document/fa09cbad-dd7d-4684-ae60-be03fcb0fddf_en.

Wistia verwendet außerdem sogenannte Standardvertragsklauseln (= Art. 46. Abs. 2 und 3 DSGVO). Diese Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) sind von der EU-Kommission bereitgestellte Mustervorlagen. Sie sollen sicherstellen, dass Ihre Daten auch dann den europäischen Datenschutzstandards entsprechen, wenn diese in Drittländer (wie in den USA) überliefert und dort gespeichert werden. Durch das EU-US Data Privacy Framework und durch die Standardvertragsklauseln verpflichtet sich der Anbieter Wistia, bei der Verarbeitung Ihrer relevanten Daten, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten, selbst wenn die Daten in den USA gespeichert, verarbeitet und verwaltet werden. Grundlage dieser Klauseln ist ein Durchführungsbeschluss der EU-Kommission. Diesen Beschluss und die entsprechenden Standardvertragsklauseln finden Sie u.a. hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=de.

Mehr über die Daten und Standardvertragsklauseln, die durch die Verwendung von Wistia verarbeitet werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung auf https://wistia.com/privacy.

8. Eigene Dienste

Umgang mit Bewerberdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Umfang und Zweck der Datenerhebung

Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.

Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.

Aufbewahrungsdauer der Daten

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.

Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.

Aufnahme in den Bewerber-Pool

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie in unseren Bewerber-Pool aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.

Die Aufnahme in den Bewerber-Pool geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.

Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich gelöscht.

Informationspflicht laut § 5 TMG

Impressum

Technische Rohrreinigung GmbH

Zum Wasserwerk 7
04442 Zwenkau

Vertreten durch
die Geschäftsführung: Milo Wonneberger

Kontakt:
Telefon: 034203 809 970
E-Mail: info@technische-rohrreinigung.de

Registergericht: Amtsgericht Leipzig 5.2.1991

Registernummer: HRB B1930

St.-Nr.: 238/121/03075

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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